Nach dem Entscheid vom Bundesrat vom 16. Februar 2022, gilt ab dem 17. Feb. 2022 in unserer Praxis keine Maskenpflicht mehr.
Nach Bedarf oder Wunsch kann aber eine Maske getragen werden.
Nach dem Entscheid vom Bundesrat vom 16. Februar 2022, gilt ab dem 17. Feb. 2022 in unserer Praxis keine Maskenpflicht mehr.
Nach Bedarf oder Wunsch kann aber eine Maske getragen werden.